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  • DVO - Kirchliche Dienstvertragsordnung / AVR - Tarifrecht Caritasverband
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DVO - Kirchliche Dienstvertragsordnung / AVR - Tarifrecht Caritasverband

Geltungsbereich

Für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst im Bistum Erfurt sind zwei Regelwerke von Bedeutung. Diese regeln die Pflichten der beiden Vertragspartner und die Rahmenbedingungen, unter denen die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen sind und wie die vertragliche Vereinbarung aufgelöst werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im "verfasst-kirchlichen” Bereich des Bistums Erfurt (Verwaltung, Bildungshäuser, Schulen, Gemeinden usw.) gilt die DVO. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Caritas im Bistum Erfurt ist die AVR maßgeblich. 




Mitarbeitervertretungsordnung

MAVO

Seit der ersten Mitbestimmungsregelung im Jahr 1962 im Bistum Fulda hat nunmehr jedes Bistum (Erzbistum) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Mitbestimmungsordnung (MAVO) entwickelt, die in vielen Punkten dem Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsgesetz gleichwertig ist.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) beschließt eine sogenannte Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung. Diese Rahmen-MAVO ist jedoch in ihrer beschlossenen Form noch vom jeweiligen (Erz-)Bischof - als Gesetzgeber auf seinem Kirchengebiet - in Kraft zu setzen.

Um den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entgegen zu kommen, finden in den jeweiligen Kirchengebieten Veränderungen der Rahmenordnung statt. Für das Bistum Erfurt und somit für die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen unseres Bistums gilt diese MAVO.

 

 

Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse

Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22.11.2022 Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst in der Fassung vom 22.11.2022 Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, Stand: 27.04.2015 (alte Fassung!)

Die Grundordnung finden Sie im Bereich Downloads.

KAGO - Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung

Stand 25.02.2010

Die Deutsche Bischofskonferenz erlässt aufgrund eines besonderen Mandats des Apostolischen
Stuhles gemäß can. 455 § 1 CIC in Wahrnehmung der der Kirche durch das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland garantierten Freiheit, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der
Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen,

  • zur Sicherung der Glaubwürdigkeit der Einrichtungen, welche die Kirche unterhält und anerkennt, um ihren Auftrag in der Gesellschaft wirksam wahrnehmen zu können,
  • zur Herstellung und Gewährleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes auf den
    Gebieten der kirchlichen Ordnungen für das Zustandekommen von arbeitsvertragsrechtlichen Regelungen und das Mitarbeitervertretungsrecht, wie dies in Artikel 10 Absatz 2 der
    "GrundordnungdeskirchlichenDienstesimRahmenkirchlicherArbeitsverhältnisse"(GrO)
    vorgesehen ist,
  • zur Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der in den deutschen Bistümern übereinstimmend geltenden arbeitsrechtlichen Grundlagen

die kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).

Diese finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen zum Thema

Links

DVO - Kirchliche Dienstvertragsordnung

AVR - Arbeitsvertragsrichtlinien für den Deutschen Caritasverband

Deutsche Bischhofskonferenz

Downloads

PDF | 336,4 KB

Änderung MAVO 21.03.2022

PDF | 522,2 KB

MAVO

PDF | 177,2 KB

Grundordnung des kirchlichen Dienstes in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 22.11.2022

PDF | 224,4 KB

Bischöfliche Erläuterungen zum kirchlichen Dienst in der Fassung vom 22.11.2022

PDF | 33,3 KB

Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, Stand: 27.04.2015 (alte Fassung!)

PDF | 247,6 KB

KAGO

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