DVO - Kirchliche Dienstvertragsordnung / AVR - Tarifrecht Caritasverband
Für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst im Bistum Erfurt sind zwei Regelwerke von Bedeutung. Diese regeln die Pflichten der beiden Vertragspartner und die Rahmenbedingungen, unter denen die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen sind und wie die vertragliche Vereinbarung aufgelöst werden kann. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im "verfasst-kirchlichen” Bereich des Bistums Erfurt (Verwaltung, Bildungshäuser, Schulen, Gemeinden usw.) gilt die DVO. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Caritas im Bistum Erfurt ist die AVR maßgeblich.