BundesArbeitsGemeinschaft der MitArbeiterVertretungen
Die MitgliederVersammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der BundesArbeitsGemeinschaft der MitArbeiterVertretungen (§ 5 Abs. 1 der Richtlinien) und ist neben dem Vorstand ein Organ zur Erfüllung der Aufgaben der BAG MAV. Alle 38 DiAG-MAVen aus dem Bereich der Deutschen Bischofskonferenz entsenden Vertreter aus den Vorständen in die MitgliederVersammlung
Quelle: https://www.bag-mav.de/