Regional KODA Nord-Ost
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes in den (Erz-)Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg hat auf der Grundlage des Artikel 7 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" und gemäß § 1 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost die Aufgabe, zwischen Dienstgebern und Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern einvernehmliche und zur Sicherung der Einheit und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes einheitliche arbeitsvertragliche Regelungen zu erreichen. Sie beschließt Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen in ihrem Zuständigkeitsbereich (siehe § 1 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DVO)).
Quelle: https://www.koda-no.de/cms/front_content.php