AVR-Schlichtungsstelle
AVR-Schlichtungsstelle
Des Diözesanen Caritasverbandes e.V. Erfurt
Wilhelm Külz Str.33
99084 Erfurt
Die Schlichtung ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung im Bereich der AVR.
Nach §22 Absatz 1 der AVR sind Dienstgeber und Dienstnehmer grundsätzlich verpflichtet, bei Konflikten,
die sich bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben,
zunächst die bei dem zuständigen Diözesanen Caritasverband errichtete Schlichtungsstelle anzurufen.
Anträge auf Schlichtung sind in Textform einzureichen.
Beispiele für mögliche Schlichtungen:
- Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag (z.B. Eingruppierung, Abmahnung oder Kündigung)
- Streitigkeiten im Bereich allgemeines Arbeitsrecht (z.B. Grundsätze in der Urlaubsgewährung)
Die Durchführung einer Schlichtung schließt die fristgerechte Anrufung eines zivilen Arbeitsgerichts nicht aus.
Bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage, wird dringend empfohlen, gleichzeitig das zuständige zivile Arbeitsgericht anzurufen.