Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit - zu groß für uns?
Überall wo kirchenarbeitsrechtliche Bestimmungen vorhanden sind, muss auch ein adäquater Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten gewährleistet sein. Zu diesem Zweck ist seit dem 1. Juli 2005 eine kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit installiert, die über die Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts und des Dritten Weges zu entscheiden hat.
- Für welche Angelegenheiten sind die kirchlichen Arbeitsgerichte (KAG) konkret zuständig?
- Wo hat das für unsere Region Ost zuständige KAG seinen Sitz?
- Wir klären Verfahrensfragen.
- Was sollte die MAV insbesondere beachten? (Kommunikationswege, Inhalte, Fristen, Recht auf Rechtsbeistand….)
Mitzubringen ist eine aktuelle MAVO
Teilnehmen kann jedes MAV Mitglied aus dem Bereich der AVR-Caritas & DVO.
Zielgruppe
Mitglieder aller MAVen
Max. Teilnehmerzahl
22
Kosten
100 EUR
Veranstaltungsnummer
2025-014