AVR-Caritas - ab 2027 mit neuer Struktur und Überleitung der Anlage 2
Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) treten in der überarbeiteten Fassung ab Januar 2027 in Kraft und bringen eine neue Struktur und insbesondere die Regelungen zur Überleitung der Anlage 2 mit sich.
In dieser Tagesschulung erhalten die Teilnehmer:innen eine verständliche, praxisorientierte Einführung in die neue Struktur, Überblick über die wichtigsten Neugliederungen und Ordnungsprinzipien sowie detaillierte Erklärungen zu den Überleitungsregelungen der Anlage 2.
Ihr bekommt Antworten auf Fragen wie:
Was ändert sich für Beschäftigte? Wo sind Mitbestimmungsrechte der MAV zu beachten? Wie ist der Überleitungsrechner anzuwenden?
Die Referenten Thomas Grimm und Maria Schröter, Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission des deutschen Caritasverbandes e.V. haben sich bewusst entschlossen, die Teilnehmer an der Schulung nach Bereichen zu ordnen. Sie möchten so einen guten Austausch ermöglichen. Insbesondere über Fragen die in der Eigenart der Einrichtungen liegen.
Zielgruppe
Mitglieder aller MAVen im Krankenhausbereich
Max. Teilnehmerzahl
22
Kosten
100 EUR
Veranstaltungsnummer
2026-015